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Ihre Veranstaltung

Leistung
Wir bieten sanitätsdienstliche Betreuung bei Veranstaltungen aller Art wie z. B. Betriebsfeste, Fußballturniere, Waldlauf, usw.
diese kleineren Veranstaltungen werden von zwei Helfern mit einem Krankenwagen betreut. Dieser dient aber nicht zum Patiententransport sondern als mobile Sanitätsstation. In ihm können auch liegende Verletzte optimal versorgt werden.
Bei größeren Veranstlatungen wie Volksfesten oder Open-Air-Konzerten stehen wir zur Abschätzung der Gefahrenpotentials gerne mit unserer Erfahrung zur Planung bereits im Vorfeld zur Verfügung.

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Kosten
Für einen Sanitätsdienst mit zwei Helfern und einem krankenwagen berechnen wir für die ersten drei Stunden 75,--€. Jeder weitere Stunde wird mit 15,--€ berechnet.
Bei größeren Veranstaltungen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Die Einnahmen aus den Sanitätsabstellungen werden für Verbrauchsmaterial, Ausrüstung unserer Helfer sowie Pflege und Erhaltung der Ausrüstung verwendet. Die Helfer arbeiten immer ehrenamtlich ohne Vergütung.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung eines Sanitätswachdienstes (AGBs)
Art. 1 Verpflichtung des BRK

  1. Das BRK verpflichtet sich, nach Maßgabe dieser Vereinbarung die vorstehende Veranstaltung sanitätsdienstlich abzusichern.
    Dies umfasst insbesondere die Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Maßnahmen zur ersten Hilfe und allgemeine Betreuungsmaßnahmen.
  2. Hierzu stellt das BRK geeignetes Personal und die erforderliche Ausrüstung. Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals, die erforderliche Ausstattung und Ausrüstung sowie die Bereitstellungszeiten richten sich nach den Angaben im Deckblatt/E-Mail.
  3. Die medizinische Versorgung und der Transport von Notfallpatienten im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayRDG ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
  4. Das BRK übernimmt keinerlei Aufgaben der Veranstaltungsorganisation und deren Durchführung.
Art. 3 Verpflichtung des Veranstalters
  1. Der Veranstalter informiert das BRK rechtzeitig und vollständig über alle Umstände, die für die Planung des sanitätsdienstlichen Einsatzes erforderlich sind.
  2. Der Veranstalter stellt während der gesamten Veranstaltung und in angemessener Zeit vorher und nachher einen gesicherten Kommunikationsweg zwischen dem BRK und einer verantwortlichen Person des Veranstalters sicher.
  3. Der Veranstalter stellt dem BRK die für den Sanitätswachdienst erforderlichen Stellflächen bzw. Räumlichkeiten zur Verfügung.
  4. Der Veranstalter informiert das BRK während des Verlaufes der Veranstaltung über alle Vorkommnisse und Ereignisse, die für die sanitätsdienstliche Absicherung und etwaige rettungsdienstliche Einsätze von Bedeutung sind.
  5. Der Veranstalter verpflichtet sich, das BRK bei rettungs- oder sanitätsdienstlichen Einsätzen nach Kräften zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Sperrung und / oder Freihaltung von Zu- und Abfahrtswegen, soweit notwendig auch die Unterbrechung der Veranstaltung bis zum Abschluss von Rettungsmaßnahmen.
  6. Der Veranstalter verpflichtet sich ferner, dem BRK alle etwaigen Auflagen von Genehmigungsbehörden oder sonstigen Behörden und Organisationen, die die Veranstaltung betreffen, rechtzeitig und vollständig bekannt zu geben.
Art. 6 Haftung
  1. Die Haftung des BRK aus dieser Vereinbarung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Der Sanitätswachdienst ist für den normalen Veranstaltungsbetrieb ausgelegt, das bedeutet, dass bei Einwirkung höherer Gewalt, Feuer, Explosion, Terror-Anschlägen, Ausbruch von Panik und Massenanfall von Verletzten, seitens des BRK keine Haftung für die sich daraus ergebenden Folgen übernommen werden kann.
Art. 7 Allgemeine Regeln

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Soweit eine der Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung sinngemäß am nächsten kommt.

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Anforderungen von Sanitätsdiensten
Durch das Ausfüllen und Absenden unseres Formulars richten Sie direkt eine Anfrage an unsere BRK-Bereitschaft. Wir werden uns dann bzgl. der Feinabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen.

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